Abtretung Bausparvertrag
Ein nicht mehr benötigter Bausparvertrag kann an Angehörige übertragen werden. Übertragungsberechtigt sind: Kinder, Geschwister und Ehepartner. Im Fall der Inanspruchnahme des Bauspardarlehens kommen diese in den Genuss der günstigen Zinsen. Ein weiteres Kriterium für die Übertragung des Vertrags ist die gute Bonität des Verwandten auf den der Vertrag übertragen wird. Zur Übertragung bedarf es der Einwilligung Ihrer Bank.
Bausparvertrag verkaufen
Der Verkauf des Bausparvertrags an Nicht-Verwandte Personen wird nur in seltenen Fällen gestattet. Verschiedene Finanzdienstleister haben sich auf den Ankauf von Bausparverträgen, Lebensversicherungen und Rentenversicherung spezialisiert. Hier gilt es selbst erstmal zu prüfen, ob Sie nicht finanziell besser stehen, wenn Sie sich Ihr Guthaben nebst Bonus ausbezahlen lassen und auf das Bauspardarlehen verzichten, anstatt den Vertrag zu verkaufen.