Kredit für Selbständige
Als Selbständiger oder Freiberufler einen Kredit für Privatzwecke zu bekommen ist nicht einfach. Sei es ein einfacher Ratenkredit oder eine Baufinanzierung für die private Immobilie. Bei Krediten zur Abdeckung von betrieblichen Investitionen gibt es, für Selbständige, spezielle Finanzierungen mit attraktiven Konditionen.
Für die Vergabe eines Kredites sind Bonität und Sicherheiten entscheidende Kriterien. Ein Angestellter kann diese mit Einkommensnachweisen (meist reicht die Gehaltsabrechnung über die letzten 3 Monate) belegen. Gleichzeitig sichert Ihm sein Angestellten Verhältnis zukünftige Gehaltszahlungen. Bei einem Selbsständigen verlangt eine Bank in der Regel die wirtschaftliche Bonitätsprüfung für welche oftmals die Steuerbescheide der letzten drei Jahre herangezogen werden. Detailiertere Informationen finden Sie in der Auflistung unten.
Gibt es bei der Kreditvergabe Unterscheidungen zwischen Freiberufler und Selbständigen
In der Regel unterscheiden die Banken nicht zwischen Freiberuflern und Selbständigen. Ein Freiberufler sollte bei gleicher Kreditwürdigkeit die gleichen Kreditkonditionen bekommen wie ein Selbständiger.
Welche Unterlagen müssen Sie vor der Kreditvergabe einrreichen
Je nach Kredit und Kredithöhe reicht bei einem Angestellten oftmals eine Kopie der letzten Gehaltsabrechnung. Bei einem Selbständigen sind meist folgende Unterlagen notwendig.
- Eine Einnahmen- / Überschussrechnung
- Betriebswirtschaftliche Auswertung
- Die Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Teilweise auch die Einkommenssteuerbescheide der letzen 3 Jahre
Die jeweiligen Anforderungen sind von Kreditgeber zu Kreditgeber unterschiedlich und werden in der Kreditvereinbarung des jeweiligen Anbieters ausgewiesen.