Krankenversicherung Wechsel: unbürokratisch möglich
Es gibt noch knapp über 150 gesetzliche Krankenversicherungen auf dem Markt. Ein Krankenversicherung Wechsel ist ohne großen bürokratischen Aufwand möglich. Eine Quartalsfrist ist zu berücksichtigen.
Kündigungsfristen bei einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind einzuhalten. Die Frist beträgt 2 Monate zum Monatsende. Wenn die Kündigung z.B. im Januar eingeht, kann man die Mitgliedschaft zum 01. Juni bei der neuen Krankenkasse starten. Angebote können vorher verglichen werden. Ein Krankenversicherungsvergleich ist die Grundlage für den Krankenversicherung Wechsel. Obwohl die GKV von den Grundleistungen kraft Gesetzes gleich sein müssten, gibt es immer noch kleine Feinheiten, worin sich die einzelnen Kassen mit speziellen Leistungen unterscheiden können. Gesetzliche Krankenkassen dürfen gesetzlich Versicherten eine neue Mitgliedschaft nicht verwehren. Eine Bindefrist von 18 Monaten besteht bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Unter bestimmten Umständen, kann vorher gekündigt werden.