Gesamtkosten beim Hausbau
Wer vorab die Gesamtkosten für sein Bauprojekt ermittelt, ist vor bösen Überraschungen gefeit. Dabei sind die Kosten abhängig vom jeweiligen Bauvorhaben: Ob Wohnung, Haus, Alt- oder Neubau? Neben den Kosten für das neue Objekt müssen bis zur Zeit des Einzugs auch die anfallenden Kosten für das bisherige Objekt (z.B. Mietwohnung) in die monatliche Belastung mit eingerechnet werden.
Im Folgenden finden Sie eine Liste mit möglichen Kostenfaktoren beim Hausbau - mit einer genauen Planung beugen Sie unliebsamen Überraschungen vor, für ein sicheres und solides Bauprojekt. In jedem Fall sollten Sie einen Sicherheitsaufschlag von etwa zehn Prozent einkalkulieren!
- Kosten für den Grundstückerwerb
- Kaufpreis des Grundstücks
- Grunderwerbssteuer (3,5 % vom Kaupreis)
- Grundbucheintrag zur Eingentumsumschreibung (0,5 % vom Kaufpreis)
- Notarkosten (1 % vom Kaufpreis)
- ev. Maklergebühren (3,5 - 7 % vom Kaufpreis)
- ev. Vermessungs- und Teilungskosten
- ev. Abbruch- oder Entsorgungskosten
- Erschließungskosten
- Kanalkosten
- Kosten für die Strom-, Wasser- und Gasleitung
- Straßenkosten
- Kostenfaktoren beim Neubau
- ev. Erdarbeiten/Baustelleneinrichtung zur Hausbau Vorbereitung
- Gebäudekosten inkl. Keller oder Bodenplatte
- Heizungsanlage und/oder Kamin
- Honorare für Architekten und Ingenieure
- Baugenehmigungskosten
- Kosten für Garten und Begrünung
- Gebühren für die behördliche Prüfung/Baugenehmigung
- Garagenkosten
- Richtfestkosten
- Finanzierungs- und Versicherungskosten
- Kosten der Finanzierung z.B. Bereitstellungszinsen und Gebühren (Finanzierungskosten die nicht im Effektivzins enthalten sind)
- Versicherungen wie eine Restschuldversicherung
- je nach Kreditanbieter ev. eine Wertermittlungsgebühr
- Zinskosten wie der Effektivzins sind nicht hinzuzurechnen
- sonstige Kostenfaktoren
- ev. Kosten für eine neue Küche oder sonstige Möbel
- Umzugskosten
- Berücksichtigen Sie zukünftige Entwicklungen
- Auslaufen von Fördermitteln
- Entwicklung des persönlichen Finanzbedarfes (Kinder, Auto, Urlaub,…)
- Rückstellungen für Reparaturen und Wartung
- Zinsentwicklungen nach Ablauf der Zinsbindungsfrist