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Immobilien Umschuldung

Die Umschuldung bei einer größeren Finanzierung wie der Baufinanzierung ist gängige Praxis und oftmals mit erheblichen Kosteneinsparungen verbunden. Für die Umschuldung einer Immobilie gibt es in Abhängigkeit des aktuellen Zinsniveaus unterschiedliche Möglichkeiten.

Die Zinsbindungsfrist für Ihr Baudarlehen läuft aus

Spätestens vier Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist sollten Sie mit der Angebotseinholung anfangen. Nehmen Sie sich genügend Zeit für die detaillierte Recherche und verschenken Sie kein Geld um aus Bequemlichkeit bei der bisherigen Bank zu bleiben. Zeit und Geld sparen Sie mit unserem kostenlosen Baufinanzierungsvergleich. Mit einem Zugriff auf bis zu 50 Banken vergleichen wir für Sie die Angebote, anbieterneutral und unverbindlich.

Die Zinsbindungsfrist läuft in 12 – 40 Monaten aus

In Abhängigkeit der aktuellen Zinssituation und der zukünftig zu erwartenden Zinsentwicklung kann es sich lohnen ein Forward Darlehen abzuschließen. Mit einem Forward Darlehen sichern Sie sich die aktuellen Zinskonditionen für die Zukunft (für Kredite mit maximal 3 Jahre Vorlauf). Die Garantie auf den aktuellen Zinssatz erfolgt über einen Zinsaufschlag. Forward Darlehen rechnen sich ausschließlich in Niedrigzinszeiten. Als zusätzliche Kosten fallen Gebühren für Notar- und Grundschuldeintrag an, Sie können hier mit 0,5 % bezogen auf die eingetragene Grundschuld rechnen.

Die Zinsbindungsfrist beträgt mehr als 10 Jahre

Als Darlehensnehmer mit einer Zinsbindungsfrist von mehr als 10 Jahren, können Sie Ihre Baufinanzierung nach Ablauf von 10 Jahren bezogen auf den Zeitpunkt der Darlehensvollauzahlung, mit einer Frist von 6 Monaten, tilgen. Geregelt im BGB § 489 I Nr. 3. Die Tilgung des Altdarlehens erfolgt über einen Umschuldungskredit mit einer neuen Bank. Auch hier müssen Sie wieder mit Gebühren für Notar- und Grundbucheintrag rechnen (ca. 0,5% bezogen auf die eingetragene Grundschuld).

Umschuldung mit Vorfälligkeitsentschädigung innerhalb der Zinsbindungsfrist

Eine Umschuldung mit Vorfälligkeitsentschädigung lohnt sich nur in seltenen Fällen. Ihre bisherige Bank muss darüber hinaus der Kündigung zustimmen. Die Kündigungsfrist beträgt auch hier 6 Monate.